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AutorenbildReinhard Vennekold

"Die Quadratur des Kreises"

Aktualisiert: 4. Juli

Gut gemeint, schlecht gemacht – Die Ergebnisprüfung verfehlt das gewünschte Ziel.


Mit Einführung von MiFID II wurden europäische Vorgaben in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) umgesetzt, um neben vielen anderen Anforderungen vor allem den Privatanleger besser zu schützen. Mit einem Vermögensverwaltungsvertrag musste nun ein Ex-ante-Kostenausweis (eine Art Kostenvoranschlag) beigelegt werden, in dem die jährlichen Kosten der Vermögensanlage detailliert dargestellt werden sollen. Per Stichtag 31.12.2018 erstmals und nun zu jedem Jahresende wird von den Banken und Vermögensverwaltern auch ein Ex-post-Report verlangt, in dem genau steht, was die Kapitalanlage jedes Jahr für den Vermögensinhaber tatsächlich gekostet hat (eine Nachbetrachtung). Der Gesetzgeber schreibt vor, die Ex-post-Kosteninformation soll alle Kosten und Nebenkosten (beispielsweise Ausgabeaufschläge, VV-Gebühren, Fondskosten etc.) und Zuwendungen enthalten, und zwar prozentual und auf den Cent genau. So weit, so gut in der Theorie und im Ansatz für den Verbraucher und Kapitalanleger sehr löblich, und ein weiterer Schritt für eine bessere Transparenz.


Doch nicht nur aufgrund zahlreicher Leserzuschriften und Anrufe scheint das Lesen und Verstehen des neuen Ex-post-Reports mehr eine »Mission Impossible« zu sein, als ein Mehrwert. Es gibt nämlich keine Standards, wie ein solcher Bericht auszusehen hat. Jede Bank, jeder Vermögensverwalter macht das anders und vor allem unterschiedlich. So ist eine Vergleichbarkeit leider nur bedingt und mit dem nötigen Fachwissen möglich. Die meisten Anleger können daher überhaupt nichts mit dem Ex-post-Kostenausweis anfangen und verfahren getreu dem Motto: »Knicken, Lochen, Abheften.« Das sollte jedoch nicht im Sinn und Zweck dieser mühsam ins Leben gerufenen Gesetzesvorgabe sein. Die meisten Vermögensinhaber wollen doch nur eines sehen:

Was ist innerhalb eines Jahres aus meinem Vermögen geworden, wie gut/schlecht war die Performance innerhalb eines Jahres im Vergleich zur Benchmark beziehungsweise zu ganzen Indizes oder wie hoch war die erzielte Rendite meines Aktienportfolios, und letztendlich was hat denn diese Dienstleistung unterm Strich für mich als Vermögensinhaber gekostet? Ganz einfach – nicht mehr und nicht weniger.


Diese drei Antworten sollte jeder Vermögensverwalter auf einer einzigen Seite darstellen können und müssen, damit die Ergebnisprüfung für den Laien, für Privatiers oder Senioren ohne entsprechendes Finanzmarktverständnis auch einen wirklichen Mehrwert bieten kann. In der Praxis haben wir etliche verschleierte Reports gesehen, auf vielen Seiten gespickt mit jeder Menge an Rätseln und Fachausdrücken. Man kann sich den Eindruck nicht erwehren, dass bei vielen eine Art Systematik dahintersteckt, mit dem einzigen Ziel, etwas verbergen zu wollen. Transparenz sieht jedoch anders aus.


Damit tun sich jedoch die Banken und vor allem die unabhängigen Vermögensverwalter keinen Gefallen. Denn es tummeln sich im großen Becken der Vermögensanlage auch viele Firmen und Berater, die nach §34 f (GewO) reguliert werden. Diese dürfen im Gegensatz zu den nach §32 KWG regulierten Banken und unabhängigen Vermögensverwaltern auch weiterhin Provisionen einnehmen, und das ganz legal. Und sie müssen keine

qualitätsverbessernden Maßnahmen durchführen. Selbst die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), die ab 01.08.2020 in Kraft tritt, steht zur Erlaubnis von Provisionseinnahmen.


Das Resultat ist eindeutig: Eine Anlage mit aktiven Fonds (nicht ETFs) ist nun mal teurer, dazu kommen noch die VV-Gebühren und die Provisionen für die Vermittler. In Zeiten, in denen die Aktienmärkte steigen, haben die Kunden vielleicht noch Verständnis dafür, aber in Zeiten mit fallenden Notierungen an den Finanzmärkten werden viele Kunden sehr kostensensitiv. Ist das Vertrauen dann einmal verspielt, ist der Kunde meistens als Folge weg.


Gerade die Elite der Vermögensverwalter, die einen sehr guten Job machen, sollte im Interesse ihrer Kunden den Ergebnisreport beziehungsweise einen Ex-post-Report so

gestalten, dass die wichtigsten Informationen auf einen Blick zu sehen sind, und sich klar von den teureren Mitbewerbern distanzieren. Es gilt auch, den Unterschied zwischen Vermögensverwaltung und Anlageberatung für den Laien deutlicher herauszuarbeiten. Erst damit kann der Unterschied in den Kosten verständlich dem Kunden erläutert werden. Der Ruf nach Standardisierung im Reporting wird lauter werden, ein Anfang für die Kundentransparenz ist geschaffen worden, aber es bedarf noch viel Feintuning, um nicht eine »Mission Impossible« geschaffen zu haben.


(Erschienen 2019, "Die Elite der Vermögensverwalter im deutschsprchigem Raum", 17. Jahrgang, www.elitereport.de, Handelsblatt Elite Report Edition)

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